Stiftung – Stiftung Waldheim
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Neuer Finanzausgleich

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)

Die NFA ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Stiftung Waldheim ist Mitglied der «Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtung IVSE».

Bis Ende 2011 läuft die Übergangsfrist.

Die Stiftung Waldheim befürwortet eine engere Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone. Zentrale Themen wie Bedarfsplanung, Finanzierung, Qualitätssicherung der Leistungen, Ausbildung sowie Erstellung des Behindertenkonzeptes sollen interkantonal abgestimmt werden. Gleichwohl befürwortet die Stiftung Waldheim, möglichst den Wettbewerbsspielraum der Leistungsanbieter zu erhöhen, damit Preise und Leistungen auch verglichen werden können.

In Zukunft werden «Leistungsverträge» Grundlagen der Zusammenarbeit bilden.