Unsere Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Für weitere Infos sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach oder senden Sie uns eine E-Mail: info@ stiftung-waldheim.ch
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Eine IV-Rente oder eine behördliche Finanzierungszusicherung.
Ab dem 18. Lebensjahr; mit Zustimmung des Herkunftskantons sind Ausnahmen möglich.
Nein; die Bewohner/innen finden bei uns ein lebenslanges Daheim. Allerdings sind Neueintritte nach dem Pensionsalter aus Finanzierungsgründen nicht möglich, weshalb wir eine rechtzeitige Anmeldung empfehlen.
Ja.
Ja. Die Stiftung Waldheim als Mitglied der "Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen" (IVSE) kann aus der ganzen Schweiz Menschen mit Behinderung aufnehmen. In der Stiftung Waldheim leben gegenwärtig Bewohner/innen aus 18 Kantonen.
Die Taxe wird vom jeweiligen Herkunftskanton vorgeschrieben und variiert sehr stark. Mit der IV-Rente und Ergänzungsleistung können die Heimrechnungen beglichen werden.
Nein, alle Heime sind ganzjährig rund um die Uhr in Betrieb.
Ja; in gegenseitiger Absprache und angepasst an die Lebenssituation des "Kindes". Einige Kantone schreiben eine Obergrenze vor.
Nein, dieser bleibt unverändert. Ein Heimaufenthalt hat keinen Wohnortswechsel zur Folge.