So wird der Wohnplatz finanziert

Wenn ein Kind mit einer geistigen Beeinträchtigung heranwächst, stellt sich irgendwann die Frage nach einem passenden Zuhause, das Geborgenheit bietet und gleichzeitig individuelle Förderung ermöglicht. Natürlich geht damit auch die Frage einher, wie ein solcher Wohnplatz finanziert wird. Hier möchten wir Ihnen transparent und nachvollziehbar erklären, wie die Finanzierung geregelt ist.

Die Rolle der Invalidenversicherung (IV)

In der Schweiz sorgt die Invalidenversicherung (IV) dafür, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung ein erfülltes und würdevolles Leben führen können. Die IV übernimmt dabei verschiedene Kosten: von der Pflege und Betreuung (sogenannte Hilflosenentschädigung) über medizinisch-therapeutische Leistungen bis hin zu notwendigen Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl.

Ergänzungsleistungen des Kantons

Darüber hinaus garantiert der Kanton mit Ergänzungsleistungen, dass Menschen mit geistiger Beeinträchtigung über ein Grundeinkommen verfügen, das ihnen ermöglicht, ein im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese Leistungen ergänzen die Unterstützung der IV und sorgen dafür, dass ab dem 18. Lebensjahr die finanzielle Basis für ein Leben ausserhalb der elterlichen Obhut gesichert ist.

Interkantonale Zusammenarbeit

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Stiftung Waldheim Mitglied der «Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen» (IVSE). Das bedeutet, dass wir Menschen mit Behinderung aus der ganzen Schweiz aufnehmen können – unabhängig vom Wohnkanton. Dies schafft Flexibilität und eröffnet die Möglichkeit, genau den Ort zu wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen und Vorlieben passt.

Wir wissen, dass dieser Schritt mit vielen Emotionen verbunden ist. Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Sie auf diesem wichtigen Weg zu begleiten – mit Herz, Fachwissen und einem offenen Ohr für all Ihre Anliegen.

Transparenz von A bis Z

Damit die Finanzierung sicher und solide gewährleistet ist, erfolgt die Kostengutsprache über das Formular Kostenübernahmegarantie (KÜG). Dieses wird über die kantonalen Verbindungsstellen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) abgewickelt. Unser Ziel ist es, diesen Prozesse für Sie so klar und unkompliziert wie möglich zu gestalten

Die Wohntaxen sowie die Leistungsabgeltung orientieren sich an der jährlich festgelegten Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. Da die Finanzierung kantonal geregelt ist, bestimmt letztlich der Herkunftskanton der Klientin oder des Klienten die definitive Tarifgestaltung.

Zudem legen wir gemeinsam mit der gesetzlichen Vertretung die Höhe des monatlichen Taschengeldes fest, damit kleinere Ausgaben spontan und selbstbestimmt getätigt werden können.

Tarifgestaltung

Versicherungsschutz – für alle Fälle

Ein neues Zuhause bedeutet auch, sich in jeder Situation gut aufgehoben zu fühlen – und das gilt nicht nur für die Menschen, sondern auch für persönliche Dinge, die den Alltag vertrauter machen.

Damit alle Klientinnen und Klienten gut abgesichert sind, verfügt die Stiftung Waldheim über eine kollektive Hausrats- und Haftpflichtversicherung. Das bedeutet: Mobiliar und persönliche Gegenstände sind automatisch gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden versichert.

Ein sicheres Umfeld zu schaffen, bedeutet für uns nicht nur Betreuung und Geborgenheit, sondern auch, in unerwarteten Momenten Halt zu geben – für ein gutes Gefühl, das bleibt.