Ein Testament regelt mehr als Vermögen. Es hält fest, welche Menschen, Werte und Anliegen über das eigene Leben hinaus Bestand haben sollen. Wer frühzeitig vorsorgt, schafft Klarheit für sich selbst und für nahestehende Menschen.
Mit einem Testament bestimmen Sie, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit einem Testament können Sie im Rahmen der frei verfügbaren Quote auch Menschen oder gemeinnützige Organisationen berücksichtigen, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören.
Ein eigenhändiges Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, mit dem vollständigen Datum versehen und unterschrieben sein. Alternativ können Sie es öffentlich beurkunden lassen. Bewahren Sie das Dokument so auf, dass es im entscheidenden Moment gefunden wird.
Alle wichtigen Informationen zur rechtsgültigen Erstellung eines Testaments finden Sie auf den Webseiten der kantonalen Behörden und Notariate.
Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äussern können. Zudem können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die Sie bei medizinischen Entscheiden vertritt.
Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, datiert und von Hand unterschrieben sein. Sie sollte regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Informieren Sie nahestehende Menschen sowie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt darüber, wo das Dokument aufbewahrt wird.
In den Informationen von Bund, Kantonen und Gemeinden finden Sie alle Formvorgaben zur Patientenverfügung:
Patientenverfügung in der Schweiz
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie vertreten soll, falls Sie durch Krankheit oder Unfall urteilsunfähig werden. Dabei können Sie drei Bereiche regeln:
Der Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Wirksam wird er, sobald die zuständige Kindes und Erwachsenenschutzbehörde seine Gültigkeit geprüft hat.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stiftung Waldheim finanziell zu berücksichtigen.
Legat und Vermächtnis bedeuten dasselbe. Damit sprechen Sie der Stiftung Waldheim einen bestimmten Geldbetrag oder einen konkreten Sachwert aus Ihrem Nachlass zu. Die Stiftung wird dadurch nicht Teil der Erbengemeinschaft und übernimmt keine Verpflichtungen oder Schulden aus dem Nachlass.
Mit einer Erbeinsetzung erhält die Stiftung Waldheim einen prozentualen Anteil am Nachlass. Sie wird damit Teil der Erbengemeinschaft und übernimmt die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Eine Schenkung erfolgt bereits zu Lebzeiten. Sie ermöglicht Ihnen, unmittelbar mitzuerleben, was Ihre Unterstützung bewirkt. Je nach Art und Umfang empfiehlt es sich, die Schenkung schriftlich festzuhalten.
Nachkommen sowie Ehegatten und eingetragene Partnerinnen oder Partner haben gesetzlich geschützte Pflichtteile. Über den verbleibenden Teil Ihres Nachlasses, die sogenannte freie Quote, können Sie selbst bestimmen. Sind keine pflichtteilsgeschützten Personen vorhanden, können Sie grundsätzlich über den gesamten Nachlass verfügen. Bestehende Erbverträge müssen dabei berücksichtigt werden.
Für ein Legat muss die begünstigte Organisation eindeutig bezeichnet sein. Eine mögliche Formulierung lautet:
«Ich vermache der Stiftung Waldheim, Kronenwies 1236, 9428 Walzenhausen, ein Legat in der Höhe von CHF [Betrag].»
Prüfen Sie zunächst Ihre familiäre und finanzielle Situation sowie die vorhandenen Pflichtteile. Halten Sie anschliessend Ihren Willen rechtlich korrekt fest und sorgen Sie dafür, dass das Testament sicher hinterlegt und auffindbar ist.
Mit einem Legat an die Stiftung Waldheim tragen Sie dazu bei, Menschen mit Behinderung langfristig ein liebevolles Zuhause und eine verlässliche Heimat zu bieten. Sie stärken eine familiäre Lebenswelt, in der kompetentes Fachpersonal, vertraute Beziehungen und Begegnungen auf Augenhöhe Lebensqualität schaffen.
Jedes Vermächtnis setzt ein persönliches Zeichen. Es lässt Werte weiterwirken und eröffnet Möglichkeiten, die weit über den Moment hinausreichen.
Diese Informationen bieten eine erste Orientierung, ersetzen jedoch keine persönliche Rechtsberatung. Bei komplexen Familien oder Vermögensverhältnissen empfehlen wir, eine Notarin, einen Notar oder eine auf Erbrecht spezialisierte Fachperson beizuziehen.
Wenn Sie die Stiftung Waldheim in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, stehen wir Ihnen für ein persönliches und vertrauliches Gespräch gerne zur Verfügung.